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Offshore: BSH legt Flächenplan für 30 GW bis 2030 vor

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrgraphie (BSH) hat den Flächenentwicklungsplan für den Ausbau der Offshore-Windenergie veröffentlicht. Damit stehen jetzt die Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee fest, auf denen bis 2030 insgesamt 30 GW Offshore-Leistung in Betrieb sein sollen. Im Anhang werden zudem zusätzliche Flächen aufgeführt, mit denen das Ausbauziel von 40 GW im Jahr 2035 um 10 GW deutlich übertroffen werde, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. 

Bis 2030 sollen 30 GW Windenergieleistung in Nord- und Ostsee Strom erzeugen. Die Grafik zeigt den Stand zum 30. Juni 2022.

Der Flächenentwicklungsplan (FEP) ist die Grundlage des Offshore-Ausbaus. Er legt die konkreten Flächen für die Windenergie in Nord- und Ostsee, die Ausschreibungsjahre, die Inbetriebnahme und den Netzanschluss fest. 

Zubau bis 2030: 22 Gigawatt

Bis zum Jahr 2030 muss die bestehende Leistung von derzeit 8 GW auf 30 GW fast vervierfacht und knapp 22 GW zugebaut werden. Dieses ambitionierte Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert und im novellierten Wind-auf-See-Gesetz rechtlich bindend festgelegt. Der FEP ermögliche nun bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung dieses Zieles, so Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir schaffen hier innerhalb kürzester Zeit verlässliche Rahmenbedingungen für ein Hochfahren aller erforderlichen Kapazitäten. Nun geht es an die Umsetzung!“ 

Überragendes öffentliches Interesse der Offshore-Windenergie festgelegt

Gleichzeitig werden im FEP die im Windenergie-auf See-Gesetz beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt und das überragende öffentliche Interesse der Offshore-Windenergie gegenüber anderen Nutzungen verankert. Um den Ausbau zu beschleunigen, sei auf den vorhandenen Flächen die Leistung verdichtet und weitere Potenzialflächen identifiziert worden, so das Ministerium. Auf den Flächen lasse sich insgesamt eine Leistung von 36,5 GW installieren. 

Der Plan legt auch fest, welche Flächen nach den jeweiligen Ausschreibungsverfahren (mit und ohne Voruntersuchung der Flächen) ausgeschrieben werden. Zusätzlich festgelegt ist ein Testfeld zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Küstenmeer.

Flächen für Netzanbindung identifiziert

Auch die Realisierung der Netzanbindungen sei beschleunigt und weitere Anbindungssysteme festgelegt worden, da die Vernetzung mit anderen europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung gewinne. Der Flächenentwicklungsplan lege dabei auch bereits die Grundlage für ein europäisches Offshore-Stromnetz, in dem die einzelnen Windparks miteinander verbunden werden können, hieß es weiter. Festgelegt sind unter anderem Kabeltrassen zur Verbindung der Offshore-Plattformen und vorzuhaltende Anschlusskapazitäten auf den Plattformen.

Um Elektrolyse und somit eine Wasserstofferzeugung in industriellem Maßstab auf hoher See zu erproben, legt der Flächenentwicklungsplan einen vergrößerten Bereich in der Nordsee fest, welcher mit einer Wasserstoff-Pipeline angebunden werden kann. Die Fläche ermöglicht eine Elektrolysekapazität von bis zu 1 GW.

„Wir freuen uns darüber, dass das BSH zusätzliche Flächen für den Ausbau der Offshore Windenergie sowie für die Wasserstoffgewinnung festlegt. Somit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um das 30 GW Ausbauziel für 2030 zu erreichen“, kommentierte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. (kw / erneuerbare-energien.de)

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