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Die EU Kommission hat am 20. Mai 2022 den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt (DA) zur Definition und Zertifizierung (nach Art. 27(3) der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, (EU) 2018/2001)) für gasförmige und flüssige Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO, renewable fuels of non-biologic origin) wie erneuerbaren Wasserstoff vorgelegt.

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in der EU. Für den Verkehrssektor sieht sie als separates Ziel einen Anteil der erneuerbaren Energieträger von 14 % vor. Zur Erreichung dieses Ziels können Kraftstofflieferanten erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (sowohl Flüssigkeiten als auch Gase) nutzen. Im Rahmen dieser Initiative werden die Vorgaben für den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern festgelegt, die bei der Herstellung dieser erneuerbaren Kraftstoffe erfüllt sein müssen, damit die Kraftstoffe als vollständig erneuerbar angerechnet werden können.

Erneuerbare Energie – Methode zur Bewertung der Treibhausgasemissionseinsparungen durch bestimmte Kraftstoffe

Zeitgleich wurde der Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur Berechnung der Treibhausgaseinsparungen (nach Art. 28 (5) der REDII) zur Konsultation gestellt.  Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält Vorschriften, die der EU dabei helfen sollen, ihre Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen. 

Ziel dieser Initiative (in Form einer delegierten Verordnung) ist die Festlegung einer Methode zur Bewertung der Treibhausgasemissionseinsparungen durch Nutzung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe.

Die Kommission möchte Ihre Meinung einholen

Der Rechtsaktentwurf kann vier Wochen lang über die Links oben kommentiert werden. Die Rückmeldungen werden bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt. Die eingegangenen Rückmeldungen werden veröffentlicht. Sie müssen daher den für Feedback geltenden Regeln entsprechen. An der öffentlichen Konsultation kann sich bis zum 17. Juni 2022 beteiligt werden. 

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